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Justiz öffnet Bäckereien

Koblenz (dpa) - Türen von Bäckereien müssen nicht ständig geschlossen sein, auch dann nicht, wenn das Geschäft an einer vielbefahrenen Straße liegt. Das hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag veröffentlichten Beschluß entschieden. Eine Pflicht des Inhabers, die Türen geschlossen zu halten, könne nicht aus einer allenfalls geringfügigen schädlichen Beeinflussung der Backware durch Autoabgase abgeleitet werden. Mit dem Beschluß sprachen die Richter einen angeklagten Bäckermeister vom Vorwurf frei, gegen Hygienebestimmungen verstoßen zu haben.(Aktenzeichen: 1Ss229/89)

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