: Juristen–Schelte am Blockade–Urteil
Stuttgart (dpa) - Die in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) organisierten Richter und Staatsanwälte haben das Sitzblockaden– Urteil des Bundesgerichtshofs kritisiert. In einer am Montag in Stuttgart verbreiteten Erklärung nannten sie es einen „Beleg für eine ungebrochene obrigkeitsstaatliche Tradition deutscher oberster Gerichtshöfe“. Staatsraison gehe vor Bürgerfreiheit, meinten die ÖTV–Juristen. Sie hoffen nun, daß die BGH–Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht korrigiert wird. Keinesfalls dürfte Richtern die Ordnungsaufgaben der Polizei übertragen werden. Der BGH hatte am vergangenen Freitag Sitzblockaden an militärischen Einrichtungen generell als strafbare Nötigung bewertet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen