: Jurist fordert Schneiders Freilassung
■ Haftbefehl nur bei „dringendem Tatverdacht“ Rechtens
Berlin (AFP) – Zwischen Juristen ist ein Streit um die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls gegen den Immobilienhai Jürgen Schneider ausgebrochen. Da der Tatverdacht gegen den seit Mai in Miami inhaftierten Schneider offenbar nicht für eine Anklageerhebung ausreicht, müsse der Haftbefehl sofort aufgehoben werden, sagte der Kölner Wirtschaftsrechtsprofessor Günter Kohlmann der Welt.
Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Job Tilmann, nannte die Forderung „nicht nachvollziehbar“. Am Vortag hatte er davon gesprochen, daß noch 12 Monate bis zur Anklageerhebung vergehen könnten. Kohlmann argumentiert, das Maß der Wahrscheinlichkeit, daß die Tat begangen wurde, sei bei dem für einen Haftbefehl notwendigen „dringenden Tatverdacht“ viel höher als bei dem für eine Anklageerhebung ausreichenden „hinreichenden Tatverdacht“. Wenn die Ermittlungen nicht für eine Anklageerhebung ausreichten, dann „erst recht nicht für einen Haftbefehl“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen