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Junge stürzte vom Dach: Freispruch

Der Todessturz eines 14jährigen Jungen vom Dach eines Mietshauses in Mitte im August 1997 hat strafrechtlich keine Konsequenzen. Ein 26jähriger Mieter, der dem Schüler über seinen Balkon Zugang zu dem Flachdach verschafft hatte, ist gestern vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Vor dem Absturz haben die Jugendlichen sich in Abwesenheit des Angeklagten auf dem Dach mit einem Wasserschlauch abgekühlt, sagte ein Freund des Verstorbenen. Dabei sei das Unglück passiert. Nach Ansicht des Gerichts sei bei dem Verunglückten anzunehmen, daß er aufgrund seiner Lebenserfahrung als „Trebegänger“ nicht mehr „als kindlich und unschuldig“ einzustufen sei. dpa

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