■ Junge Kurdin darf nicht wieder einreisen: Baden-Württemberg sperrt Mädchen aus
Stuttgart (AP) – Die in die Türkei abgeschobene minderjährige Kurdin Fena „Neshe“ Özmen soll nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Das hat die baden-württembergische Landesregierung am Montag abend entschieden. Das CDU/FDP-Kabinett kam einhellig zu der Auffassung, daß nach Paragraph 22 des Ausländergesetzes keine außergewöhnliche Härte vorliege.
Der Fall der 16jährigen Neshe, die seit 1994 bei ihrem Bruder in Heidelberg lebte, hatte seit Wochen für Wirbel gesorgt. Nachdem die zwei Asylanträge des Mädchens abgelehnt worden waren und sie der Aufforderung zur „freiwilligen Ausreise“ nicht nachgekommen war, wurde sie im Juli abgeschoben.
Justizminister Ulrich Goll begründete die Entscheiung damit, daß das Mädchen nicht bei ihrer Familie in der Türkei leben wolle. Dies habe mit dem Ausländergesetz und den Asylgründen, die an Verfolgung anknüpften, wenig zu tun. Drei gerichtliche Instanzen hätten attestiert, daß keine Verfolgung und keine Abschiebungshindernisse vorlägen, verteidigte der FDP-Politiker die Haltung der Landesregierung. Das Kabinett habe den Fall ausgiebig beleuchtet und erörtert. Nach der ausführlichen Schilderung des Falls durch Innenminister Thomas Schäuble lasse es sich nicht halten, daß eine Nichteinreise eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
SPD und Grüne hatten sich für das Mädchen eingesetzt und von der Landesregierung verlangt, ein Zeichen der Humanität zu setzen. Auch der Petitionsausschuß des Landtags hatte sich mit dem Fall befaßt und mit den Stimmen von CDU und „Republikanern“ eine Empfehlung für die Wiedereinreise abgelehnt.
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