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■ MauerschützenJugendstrafe verhängt

Berlin (dpa) – Im 14. Mauerschützen-Prozeß vor dem Berliner Landgericht ist der Angeklagte gestern zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt wurden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der ehemalige DDR- Grenzposten hatte im Juli 1984 einen Mann verletzt, der über eine Leiter nach West-Berlin floh. Durch einen abgeprallten Geschoßsplitter war der Mann geringfügig verletzt worden.

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