: Jugendsenator stellt Gesetzentwurf vor
Berlin. Die Jugendhilfe muß nach Meinung von Jugendsenator Thomas Krüger grundlegend modernisiert werden. Gestern stellte er Journalisten den Diskussionsentwurf eines in seiner Verwaltung erarbeiteten »Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes« im Land Berlin vor. Die Lebenssituation junger Menschen habe sich in den vergangenen 20 Jahren stark gewandelt, damit seien auch die Anforderungen an die Jugendpolitik gestiegen.
Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes (KJHG) ist in Berlin im Jahr 1991 zeitgleich mit einem Berliner Landesausführungsgesetz (AGKJHG) in Kraft getreten. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf soll dieses AGKJHG ablösen und das Landesrecht zum KJHG insgesamt auf eine neue Grundlage stellen. Jugendpolitik muß nach Meinung Krügers künftig als »Querschnittspolitik« betrieben werden und müsse sich in andere Politikfelder einmischen.
In dem Entwurf der Senatsverwaltung wird die Jugendarbeit deutlich gestärkt. So soll der Anteil finanzieller Mittel verdoppelt werden. Bislang fließen zehn Prozent der Gelder aus dem Gesamtetat der Jugendhilfe in die Jugendarbeit. Es ist geplant, freien Trägern Einrichtungen des Landes Berlin entgeltfrei zur Nutzung zu überlassen. Auch soll ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen ein Sonderurlaub gewährt werden.
Der Entwurf enthält ferner eine Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung. Man wolle das »Herumirren zwischen unterschiedlichsten Leitlinien disziplinieren«, sagte Krüger. Besondere Hilfen sind für alleinerziehende Mütter vorgesehen. Das Leistungssystem der Hilfen zur Erziehung soll verändert werden. Dabei geht es vorrangig darum, eine Unterbringung in Heimen zu vermeiden. dpa
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