■ beiseite: Jetzt Kunst zurück
Rückgabeansprüche auf Kunstwerke aus ehemals jüdischem Besitz sollen in Berlin jetzt mit Vorrang bearbeitet werden. Zunächst habe sich das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit der Rückgabe von Immobilien jüdischer NS- Opfer beschäftigt, nun würden jedoch auch die Anträge auf „bewegliche Vermögen“ verstärkt aufgearbeitet, hieß es gestern aus der Senatsfinanzverwaltung. Insgesamt gebe es rund 7.700 Anträge. Dabei handle es sich neben Ansprüchen auf Gemälde unter anderem auch um Musikinstrumente, Bücher, Pelze, Patentrechte und Schmuck. Seit Jahren liefen bereits Gespräche zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Jewish Claims Conference über Rückgabe von Kunstwerken, bestätigte Stiftungssprecher Wolfgang Kahlcke. Es gebe einige Fälle, in denen ein begründeter Verdacht auf jüdisches Eigentum bestehe. Wie beispielsweise eine Zeichnung des Malers Vincent van Gogh, die sich heute im Kupferstichkabinett befindet. Die endgültige Entscheidung liege jedoch beim Berliner Landesamt zur Regelung offener Vermögenfragen. Die Stiftung habe der Jewish Claims Conference ihr zentrales Archiv mit sämtlichen Museumsakten zugänglich gemacht. Liegt ein begründeter Verdacht vor, werde dem nachgegangen.
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