in kürze KINDERLOSE SCHEIDUNG : Jeder sorgt für sich
Nach der Scheidung einer kinderlosen Ehe haben die Expartner auch dann kein Anrecht auf Unterhalt, wenn sie Kinder aus einer vorherigen Ehe versorgen müssen, so das OLG Koblenz. Demnach gilt nach dem Ende einer Ehe ohne Kinder, dass grundsätzlich jeder Expartner wieder für sich selber sorgen muss (Az.: 7 WF 1224/04). (dpa)