Jan Ullrich wegen Dopings verurteilt: Späte Tilgung
Jan Ullrich ist vom Sportgerichtshof CAS wegen Dopings schuldig gesprochen worden. Kurz nach der Verurteilung Alberto Contadors ist das ein weiteres deutliches Zeichen.
Das wäre also erledigt. Jan Ullrichs Dopingfall ist endlich abgeschlossen. In einem letzten sportgerichtlichen Verfahren wurde er am Donnerstag vom Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne für zwei Jahre gesperrt. Zudem werden alle Ergebnisse annulliert, die er seit dem 11. Mai 2005 eingefahren hat.
Er darf sich nicht länger Tour-de-France-Dritter des Jahres 2005 nennen. Das ist jetzt der Spanier Francisco Mancebo. Der war ebenso wie Ullrich in die Blutdoping-Affäre um Frauenarzt Eufemiano Fuentes verwickelt. Doch bei ihm wurde der Nachweis nie erbracht, dass er tatsächlich Kunde des Blutbeutelkonservierers war.
Im Fall Ullrich führte der CAS einen vierstufigen Beweis. Grundlage ist die Gewissheit, dass Eufemiano Fuentes Sportlern "Doping-Dienstleistungen" zu Verfügung gestellt hat. Mehrere Reisen Ullrichs nach Madrid in die Praxis des Arztes legen zudem den Schluss nahe, dass der Tour-Sieger von 1997 Fuentes persönlich kannte. Auch Zahlungen an Fuentes in einer Höhe von mehr als 80.000 Euro sind belegt.
Darüber hinaus gibt es einen DNA-Test, mit dem bewiesen werden konnte, dass eine für Dopingzwecke bestimmter Blutkonserve, die bei Fuentes sichergestellt worden ist, von Jan Ullrich stammt. Eigentlich ganz einfach, zumal das Gericht "seiner Überraschung darüber Ausdruck verlieh, dass Jan Ullrich den Wahrheitsgehalt der Beweisführung nie in Frage gestellt hat", wie es in der Pressemitteilung des CAS zu dem Fall heißt.
Zu dem späten Urteil ist es gekommen, nachdem der Internationale Radsportverband UCI beim CAS Beschwerde gegen die Einstellung eines Dopingverfahrens durch das Olympische Komitee der Schweiz eingelegt hatte. Ullrich fuhr als Rennradler mit Schweizer Lizenz.
Die Sportgerichtsbarkeit funktioniert
Nur zwei Tage, nachdem der CAS den Spanier Alberto Contador zwei Jahre gesperrt hat, setzte er wieder ein deutliches Zeichen. Beide Verfahren haben zwar lange gedauert, am Ende stehen indes eindeutige Urteile, die für das Funktionieren der Sportgerichtsbarkeit sprechen. Das lässt hoffen, dass es dereinst auch im Fall Lance Armstrong noch zu einem eindeutigen Urteil kommt. Die Bundesbehörden verfolgen dessen Fall zwar nicht mehr, die US-Antidopingagentur forscht indes weiter.
In einem anderen Fall, dem der französischen Radsport-Heroine Jeannie Longo liegen die Hoffnungen auf Sportgerechtigkeit zunächst bei den staatlichen Ermittlungsbehörden, die deren Mann Patrice Ciprelli verdächtigen, mit dem Blutdopingmittel Epo gehandelt zu haben.
Sollte sich beweisen lassen, dass Ciprelli auch seine Frau mit Epo versorgt hat, sind wieder die Sportgerichte gefragt, deren Aufgabe es dann sein wird, den Namen der 13-maligen Weltmeisterin aus den Ergebnislisten zu tilgen. Jede gerechtfertigte Tilgung ist dabei ein großer Erfolg im Kampf gegen Doping.
Dabei gibt es noch viel zu tun. Das zeigt die Gesamtwertung jener Tour de France 2005, die nach dem CAS-Urteil so aussieht: 1. Lance Armstrong (Epo-Doper), 2. Ivan Basso (Fuentes-Kunde), 3. Francisco Mancebo (wahrscheinlicher Fuentes-Kunde), 4. Alexander Winokurow (Fremdblutdoper), 6. Michael Rasmussen (Dynepo-Doper), 8. Floyd Landis (geständiger Doping-Junkie).
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