: Jagdhunde
Das Ausbilden und Prüfen von Jagdhunden an künstlich flugunfähig gemachten Enten verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Diese Entscheidung traf am Dienstag der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Az.: 4 l 219/94). Hintergrund der Entscheidung war eine Verbotsverfügung des Kreises Plön, gegen die zwei Funktionäre des Jagdgebrauchshundeverbands (das heißt wirklich so, d.Red.) geklagt hat. Sie hatten argumentiert, das vorübergehende Verkleben der Entenfedern beim Ausbilden und Prüfen sei nötig, damit bei der Jagd verletztes Wasserwild schnell gefunden und erlegt werden könne. Das Oberverwaltungsgericht entschied jedoch, daß diese Ausbildungsmethode gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Das Hetzen einer künstlich flugunfähig gemachten Ente entspreche „unzweifelhaft nicht den Grundsätzen einer waidgerechten Jagdausübung“.
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