: JVA-Prozeß: Geld- strafe und Freisprüche
Das Bremer Amtsgericht hat gestern den Justizvollzugsbeamten Jürgen N. wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 70 Mark verurteilt. Er hatte im März 1996 einen Untersuchungshäftling im Gefängnis Oslebshausen mit der Faust geschlagen. Seine sechs mitangeklagten KolegInnen wurden freigesprochen. Nach Ansicht des Gewichts waren ihnen die elf anderen von der Ankage vorgetragenen Fällen von Mißhandlung nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Die Aussagen der als Zeugen auftrenden Häftlinge seien zu widersprüchlich und ungenau gewesen. Die Mißstände in der Haftanstalt seien aber auch im Prozeß bestätigt worden, so der Richter.(siehe Seite 5). taz
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