: Irrtum Nr.1: Die kontrollierte Kartoffel
Auf dem Kartoffelsack steht „aus kontrolliertem Anbau“, „von staatlich anerkannten Bauernhöfen“ oder „aus integrierter Landwirtschaft“. Das heißt gar nichts, denn die Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt. Hersteller wollen nur den Eindruck erwecken, ihre Waren stammten aus biologischer Produktion. Wer jedoch das staatliche Biozeichen sieht, kann davon ausgehen, Produkte nach EG-Ökoverordnung in der Hand zu halten. Nur sie dürfen sich mit „biologisch“ oder „ökologisch“ schmücken. Zusätzlich müssen sie die Nummer der Kontrollstelle (DE-000-Öko-Kontrollstelle) tragen.
HG