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Archiv-Artikel

Irrte der Amtsrichter?

BREMEN taz ■ In dem Fall der Bremer Studentin (25), die vorvergangene Woche von einer Nachbarin (41) in der Neustadt erstochen worden ist, häufen sich die Fragen. So hatte es zuletzt geheißen, die Frau sei in sozialpsychiatrischer Betreuung gewesen. Nach einem jüngsten Bericht des Weser Report ist die Anordnung dieser Betreuung jedoch vom Amtsgericht aufgehoben worden. Ob diese Entscheidung bereits zum Zeitpunkt der Tat wirksam war, damit wird sich eine Arbeitsgruppe der Behörden in dieser Woche befassen müssen. Offiziell ist eine solche richterliche Entscheidung bislang nicht bestätigt worden.