■ Irland: Urteil gegen Regierung
Straßburg (AFP) – Die Republik Irland hat mit dem Verbot zweier Abtreibungs-Beratungsstellen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Zu diesem Schluß kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg. Die beiden Beratungsstellen, die Auskunft über Abtreibungsmöglichkeiten im Ausland geben, waren 1988 in Irland für rechtswidrig erklärt worden, da sie gegen den „moralischen Wert“ des Rechts auf Leben verstießen. Dagegen hatten die vier Beratungsstellen und mehrere Frauen geklagt. Die Straßburger Richter befanden, der Staat habe im Bereich der Moral kein absolutes Weisungsrecht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen