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Integre Migranten dürfen bleiben

■ Innenministerkonferenz verabschiedet eine Härtefallregelung für abgelehnte AsylbewerberInnen

Hamburg (taz) – Die Innenminister von Bund und Ländern haben gestern eine Härtefallregelung für abgelehnte AsylbewerberInnen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland verabschiedet. Ausländischen Familien mit einem oder mehreren Kindern kann danach der Aufenthalt in Deutschland gestattet werden, wenn sie vor dem 1. Juli 1990 eingereist sind. Alleinstehende Flüchtlinge, die vor dem 1. Januar 1987 in die Bundesrepublik kamen, sollen ebenfalls ein unbeschränktes Bleiberecht bekommen. Allerdings gilt diese Regelung nur in Verbindung mit bestimmten „Integrationsmerkmalen“: Die AsylbewerberInnen dürfen nicht straffällig geworden sein, ihren Lebensunterhalt nicht durch Sozialhilfe bestreiten und müssen über ausreichend Wohnraum verfügen. Zudem muß die Aufenthaltserlaubnis alle zwei Jahre erneuert werden. Bundesinnenminister Manfred Kanther geht davon aus, daß die Regelung auf 10.000 bis 20.000 der rund 350.000 in der Bundesrepublik lebenden MigrantInnen anwendbar ist.

In allen anderen Fällen soll konsequent abgeschoben werden. Bayerns Innenminister Günther Beckstein betonte, daß es nun „keine weiteren Härtefallregelungen mehr geben“ werde und die Abschiebung abgelehnter AsylbewerberInnen „in Zukunft schneller und konsequenter im Rahmen des geltenden Rechts durchgeführt“ werden müsse. Kanther kritisierte dabei sowohl Ausländerbehörden wie Gerichte, die „gegen Abschiebungen immer nur Bedenken der Betroffenen ins Feld führen“ würden. Marco Carini

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