Berlins Innensenator hält das Volksbegehren „Volksentscheid retten!“ teilweise für rechtswidrig. Die Initiative wirft ihm vor, die Prüfung verschleppt zu haben.
Hamburgs Verfassungsgericht stärkt die Rechte des Parlaments. Das Volksbegehren zur Rettung des Volksentscheids sei unzulässig. Volksinitiativen müssen künftig höhere Hürden überwinden
Für die Volksentscheide „Fahrrad“ und „Volksentscheide retten“ wird es eng: Die Innenverwaltung braucht länger als gewöhnlich für die rechtliche Prüfung.