: Inhaber muss ins Impressum
KIEL dpa ■ Zeitungsleser in Schleswig-Holstein sollen künftig unmittelbar aus ihrer Zeitung erfahren, wem sie gehört und wer sie finanziert. Das sieht eine am Dienstag von der Landesregierung beschlossene Änderung des Landespressegesetzes vor. Außerdem müssten Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben. „Für eine freie demokratische Willensbildung ist es wichtig, dass die Leser wissen, welche Geldgeber und Interessen hinter ihrer Zeitung stehen“, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD).