■ Infos: Urlaub
Seit Jahresbeginn gilt bundesweit die computerlesbare Versichertenkarte. Doch gerade in der Ferienzeit wird auch der Krankenschein wieder gebraucht. Wer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und im Ausland Ferien machen will, sollte sich vor Reiseantritt einen Auslandskrankenschein für sein Urlaubsland besorgen. Denn die Chip-Karte gilt bisher nur in Deutschland.
Die Krankenkasse kann im Falle des Falles die Behandlungskosten grundsätzlich nur in Staaten übernehmen, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind sämtliche EU-Staaten, Norwegen, Island, die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Rumänien, die Schweiz (hier nur für die stationäre Behandlung), Tunesien und die Türkei. In anderen Ländern kann das Kostenrisiko durch eine zusätzliche, private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden.
Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen