piwik no script img

Informatiker der BundeswehrBereit zum Hacken

Seit sechs Jahren gibt es eine „Hackereinheit“ aus Informatik-Experten bei der Bundeswehr – nun fühlt sie sich auch einsatzbereit. Unklar bleibt die Rechtslage für solche Einsätze.

Die Computerexperten sind beim Kommando Strategische Aufklärung angesiedelt. Bild: dpa

HAMBURG afp | Nach jahrelanger Vorbereitungen ist die Bundeswehr einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge zu Cyberangriffen auf Computer in der Lage. Die Streitkräfte hätten eine „Anfangsbefähigung“ für Attacken in „gegnerischen Netzen“ erreicht, zitierte die Zeitung aus Unterlagen des Verteidigungsministeriums für den Bundestag. Demnach ist die neue Einheit für Computernetzwerkoperationen, die beim Kommando Strategische Aufklärung in Gelsdorf bei Bonn angesiedelt ist, seit Ende 2011 einsatzfähig.

Die Bundeswehr müsse im Rahmen ihres verfassungsrechtlichen Auftrags auch im Cyberraum operieren können, sagte ein Ministeriumssprecher der Financial Times Deutschland. Ziel sei es, diese Fähigkeit ständig weiterzuentwickeln. Bisher seien die Spezialisten der Einheit aus Informatikexperten der Bundeswehr-Universitäten aber noch nicht eingesetzt worden, sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Bislang hatte die Bundesregierung bei der Cybersicherheit vor allem die Bedeutung der Abwehr gegnerischer Angriffe betont. Dennoch läuft der Aufbau einer Hackereinheit bei der Bundeswehr bereits seit 2006. Ursprünglich war geplant, dass die Truppe 2010 funktionsfähig sein soll.

Deutsche Militärstrategen gehen dem Bericht zufolge davon aus, dass die Bundeswehr einen Angriff mit digitalen Waffen nicht isoliert führt, sondern eingebettet in „abgestimmte Maßnahmen“ – also flankierend zum Gebrauch konventioneller Waffen. Noch ungeklärt sei aber die rechtliche Grundlage. Demnach ist offen, wie sich Einsätze mit deutschem Recht oder internationalen Abkommen gegen Computerkriminalität vereinbaren lassen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • MG
    Marco Golf

    Ah ja - die "Attacken in gegnerischen Netzen" entsprechen also dem "verfassungsrechtlichen Auftrag"? Darf ich mal aus dem GG zitieren:

     

    Art. 87a:

    (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

    (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

    ...

     

    Art. 26:

    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

    (2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

     

    Jaja, ich weiß - das GG ist nur noch als Fassade zu verstehen...