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In die Rende dürfen, aber nicht müssen

Ein Witwer mit eigenem Haushalt und drei Kindern ging vor das Bundesverfassungsgericht (BVerG), weil er sich durch die geltenden Rentenregelung - Frauen können mit dem 60., Männer erst mit dem 65. Lebensjahr in Rente gehen - ungerecht behandelt fühlte. Das BVerG wies die Klage mit der Begründung zurück, durch den vorgezogenen Rentenanspruch würden „faktisch Nachteile der Frauen im Berufsleben ausgeglichen werden“. Erstaunlich frauenfreundlich argumentierte das Gericht, durch die „Antizipierung der erwarteten Stellung der Frau als späterer Mutter“ seien Frauen schlechter ausgebildet, schlechter bezahlt und damit in ihrer Rentenerwartung beeinträchtigt. Frauen dürfen jedoch nicht aufgrund von Betriebsvereinbarungen gezwungen werden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen. Dies entschied wiederum das Arbeitsgericht Münster zugunsten einer Sekretärin in einem metallverarbeitenden Betrieb. Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen. dpa/taz

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