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■ MIETENIn Ost-Berlin steigen sie schneller

Berlin. Für Ost-Berlin können relativ bald nach dem 3. Oktober ein anderes Mietrecht und andere Mietpreise als für den Rest der DDR gelten. Darauf wies der Berliner Mieterverein hin. Dies gehe aus dem Einigungsvertrag hervor, in dem es zum Thema Mietpreisrecht heißt: »Für Ost-Berlin darf die Bundesregierung durch Rechtsverordnung Sonderregelungen bestimmen.« Für die übrige DDR gilt das Mietpreisrecht der BRD mit bestimmten Einschränkungen (die taz berichtete), die offenbar für Ost-Berlin nicht gelten sollen.

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