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Immer wieder Koalitions–Zwist

■ Union und FDP perfektionieren neue Kultur des Regierens: den Streit / Datenschutz–Vorschläge Zimmermanns lassen FDP–Generalsekretär Haussmann maulen / Wer ist wo wessen Partner?

Bonn (ap) - FDP–Generalsekretär Haussmann hat die Kritik seiner Partei an den von Bundesinnenminister Zimmermann (CSU) vorgelegten Referentenentwürfen zum Datenschutz und zur inneren Sicherheit bekräftigt. Haussmann erklärte im Deutschlandfunk, die Vorschläge zur Neufas sung des Datenschutz– und des Verfassungsschutzgesetzes sowie für ein Verfassungsschutzmitteilungsgesetz seien „reine CSU–Entwürfe“. Zimmermann habe so getan, „als hätte man überhaupt keinen Koalitionspartner“. Die FDP erwarte statt dessen, daß die bereits in der vergangenen Le gislaturperiode erarbeiteten Entwürfe für die in Rede stehenden Gesetze zur Grundlage der weiteren Beratung gemacht würden. Haussmann betonte, die FDP habe „hier ein Wächteramt, und sie muß dieses Wächteramt auch durchführen“. Regierungssprecher Ost bemühte sich unterdessen, den drohenden Koalitionskonflikt zu entschärfen. Ost erklärte, die von Zimmermann veröffentlichten Gesetzesvorschläge seien „Referentenentwürfe des Bundesinnenministeriums, von denen auch Bundeskanzler Kohl und das Kanzleramt bisher keine Kenntnis“ gehabt hätten. Die Entwürfe sollten „selbstverständlich wie üblich ohne Zeitdruck innerhalb der Koalition und der Regierung beraten“ werden. Ost korrigierte sich wenig später allerdings. Er ließ erkennen, daß das Kanzleramt doch über die Entwürfe Zimmermanns informiert gewesen sei. Allerdings liege eine „abgestimmte Kabinettsvorlage“ noch nicht vor, so daß der Bundeskanzler damit nicht befaßt gewesen sei. Mit der Behandlung der Entwürfe im Kabinett sei noch im Frühjahr zu rechnen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Kerkau kritisierte unterdessen die Vorschläge Zimmermanns als „Rückschritt statt Fortschritt“. In einer Stellungnahme für Innensenator Kewenig führte Kerkau unter anderem an, die Entwürfe würden der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nicht annähernd“ gerecht.

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