: Im Kampf gegen das Völkerrecht
Pentagon will Teile der Antifolterkonvention bei Verhören außer Kraft setzen
BERLIN taz ■ Für ein neues Verhörhandbuch der US-Armee will das Pentagon die Bestimmung in Artikel 3 der Antifolterkonvention, die „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ Gefangener verbietet, außer Kraft setzen, wenn es sich um Terrorverdächtige handelt. Das berichtete am Montag die Los Angeles Times unter Berufung auf mit dem Projekt befasste Offiziere.
Noch ist der Text des Handbuches nicht öffentlich. Schon vor einem Monat hatte die Zeitung gemeldet, der Kongress und das Außenministerium widersetzten sich noch der Neufassung. Vor knapp einem Jahr, im Juli 2005, hatte der Kongress mit großer Mehrheit das so genannte McCain-Amendment verabschiedet. Damit schien eine über Jahre hinweg von der US-Regierung geführte Debatte über den Geltungsbereich der Genfer Konvention im Antiterrorkrieg politisch entschieden zu sein: Die USA verpflichteten sich laut Amendment-Text dazu, die Antifolterkonvention auf alle im Auftrag der US-Regierung Gefangenen anzuwenden, unabhängig davon, unter welchen Umständen sie gefangen wurden oder ob sie durch Militärpersonal oder zivile Sicherheitsfirmen bewacht und verhört werden.
Jetzt tritt das Pentagon die gleiche Debatte wieder los, mit dem gleichen Grundtenor, dass nämlich im Krieg gegen den Terror, im Kampf gegen einen Gegner also, der sich selbst nicht an die Regeln halte, solche Schutzbestimmungen nicht gelten könnten. Die USA, so die Argumentation, büßten dadurch die Fähigkeit ein, Informationen zu erlangen. „Der übergeordnete Gedanke ist, dass sie die Flexibilität brauchen, auch grausame Techniken einzusetzen, wenn es die militärische Notwendigkeit gebietet“, zitiert die Los Angeles Times einen anonymen Regierungsmitarbeiter.
Doch auch in den USA selbst ist die Debatte darüber im Gang, ob der Imageverlust der Weltmacht durch solche Rechtsverletzungen nicht strategisch schwerer wiegt als mutmaßliche Vorteile bei der Informationsbeschaffung. PKT
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