: Illegale Augsburger Rechtspflege
Karlsruhe/Augsburg (dpa) - Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die letzte Schöffenwahl für den Amtsgerichtsbezirk Augsburg für ungültig erklärt. Rund 100 Schöffen müssen neu gewählt werden. Die Karlsruher Richter stellten fest, daß der zuständige Richter am Amtsgericht je ein Exemplar der Vorschlagsliste zur Vorauswahl der Schöffen an die Fraktionen der politischen Parteien versandt habe. Die Fraktionen des Stadtrats hätten daraufhin - nach vorheriger Absprache untereinander - eigene Listen erstellt, auf denen insgesamt genau so viele Personen verzeichnet gewesen seien, wie von dem Schöffenwahlausschuß zu wählen waren. Genauso sei dann auch gewählt worden. Die Richter vertraten die Auffassung, daß es sich bei der Entscheidung des Schöffen–Wahlausschusses „nur formal“ um eine Wahl gehandelt habe. Damit sei das grundgesetzlich abgesicherte Prinzip des „gesetzlichen Richters“ verletzt worden. Dies müsse nach der Strafprozeßordnung ohne weiteres zur Aufhebung jedes Urteils führen, an dem einer der so gewählten Schöffen beteiligt gewesen sei. Az: 1StR 577/87
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