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Illegale Absprachen im Schreibwarenhandel

Berlin (taz/dpa) – Das Bundeskartellamt hat Bußgelder von insgesamt 2,7 Millionen Mark gegen Papierbedarffirmen und ihre Manager verhängt. Die Unternehmen hätten zwischen 1993 und 1995 regelmäßig ihre künftigen Abgabepreise und Preisrabatte sowie deren Durchsetzung abgestimmt, teilte das Kartellamt gestern mit. Demnach muß allein Herlitz 1,2 Millionen Mark zahlen, seine Manger noch mal 200.000 Mark. Ebenfalls bestraft wurden Landre, Johannes Schlöbcke Produktion, Baier & Schneider, Bacher und Demmler sowie die Heyda-Werk Helmut v.d. Heyden.

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