: Illegal scheißegal im Viertel?
In seiner jüngsten Ausgabe hat der Weser-Report die Autofahrer aufgefordert, Bußgelder wegen Falschparkens auf Ostertorsteinweg und Steintor nicht zu bezahlen, sondern Einspruch einzulegen. Begründung: Wenn die Verbote am 16. Februar aufgehoben werden, würden die Verfahren nach dem „Opportunitätsprinzip“ niedergeschlagen, es habe da „Signale“ aus dem Innenressort gegeben. Eine Ente, das habe er nicht gesagt, dementierte gestern Borttscheller-Sprecher Dr. Luft. Ob das Opportunitätsprinzip angewandt werde, müßte „zu gegebener Zeit“ geprüft werden – nach dem 16. Februar. taz
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