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Archiv-Artikel

Ich will den Jugendschutz

betr.: „Legale Lockspitzel“, „Alkohol in Kinderhänden“, taz vom 15. 10. 07

„Wer den Jugendschutz will, kann nichts gegen Testkäufer haben“, meint Christian Rath. Das meine ich auch. Denn Testkäufer kaufen Produkte, um sie auf Qualität und mögliche rechtswidrige Inhaltsstoffe überprüfen zu lassen, also etwa Kinderschokolade auf ihren etwaigen Gehalt an Alkohol, Kokain, zu viel Zucker oder Gammelfleisch. Soweit der Testkäufer derartige rechtswidrige Praktiken nachweisen will oder soll, ist er kein Agent provocateur, sondern eben ein Testkäufer. Will oder soll er dagegen durch den Kauf illegaler Produkte oder auch durch den vorgefälschten illegalen Kauf legaler Produkte den Händler des illegalen Verkaufs dieser Produkte überführen, ist er kein Testkäufer mehr, sondern ein Agent provocateur. In dieser Diskussion wird also auch von Christian Rath der Begriff „Testkäufer“ in verharmlosender Manier auf den „Agent provocateur“, den Lockspitzel, ausgedehnt.

Mag der (erwachsene) Agent provocateur in Deutschland auch noch so legal sein: Ich will den Jugendschutz, und zwar nicht nur den vor Alkohol, sondern auch davor, als Agents provocateurs missbraucht und damit zu Lügnern und Spitzeln erzogen zu werden.

GERHARD RUDOLF, Bad Homburg