■ IRA-URTEIL: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Roermond (afp) — Die niederländische Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch Berufung gegen das Urteil im Prozeß gegen mutmaßliche Attentäter der IRA in Roermond eingelegt. Ein niederländisches Gericht hatte am 2.April drei von vier mutmaßlichen Mitgliedern der IRA von dem Vorwurf freigesprochen, sie hätten am 27.Mai 1990 in Roermond zwei australische Touristen ermordet. Nur einer der vier Angeklagten war als Einzeltäter zu einer 18jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Behörde will ihren Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht neu verhandelt wissen, hieß es zur Begründung der Berufung. Die Richter hatten diesen Vorwurf für alle vier Angeklagten als „zu vage“ zurückgewiesen. Das Berufungsverfahren, dem harte Diskussionen innerhalb der Staatsanwaltschaft vorangegangen waren, wird vor dem Gericht von Den Bosch verhandelt. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest. Auch der verurteilte 27jährige Gerald Hart hatte bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Gegen alle vier Angeklagten liegen Auslieferungsanträge der Bundesrepublik vor, weil sie auch in Verbrechen in Deutschland verwickelt sein sollen.
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