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Archiv-Artikel

Drei Chefs für BSAG

Für „üblich“ und „erforderlich“ hält der rot-grüne Senat, dass die BSAG weiterhin drei Vorstände hat. Das sagte Verkehrssenator Reinhard Loske (Grüne) gestern im Parlament – und verwies zur Begründung auf die Größe des Unternehmens, das 2.000 Menschen beschäftigt. Man habe jedoch „erwogen“, den Vorstand zu verkleinern, so Loske. Nach dem Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Georg Drechsler hatte die FDP angeregt, den Posten einzusparen. Er wird mit 192.000 Euro im Jahr honoriert.

Barrierefreiheit fraglich

Keine genaue Ahnung hat der Senat, welche Turnhallen in Bremen barrierefrei sind. Das geht aus einer Antwort von Bürgermeisterin Karoline Linnert (Grüne) auf eine Anfrage der Grünen im Parlament hervor. „Es gibt bislang keine systematische Erfassung“, so Linnert. Jedoch solle jetzt ein Kataster erstellt werden.

Bahnhofsplatz unverkauft

Für eine Bebauung des Bahnhofsvorplatzes liegt nach Auskunft des Bauressorts weiterhin kein Angebot vor. Ein Konsortium habe aber weiterhin Interesse. Das Grundstück könne erwerben, wer die Bedingungen – Bauqualität, Nutzungskonzept, Energieeffizienz, Preis: 5,9 Millionen Euro – erfülle. SPD, Grüne, CDU und FDP waren sich gestern in der Stadtbürgerschaft einig, dass der Platz „keine Visitenkarte“, eine Bebauung daher wünschenswert sei. Die Linke plädierte dafür, die Baupläne aufzugeben und einen attraktiven öffentlichen Platz zu schaffen.

Kein Geld fürs Erbe

Knapp 650.000 Euro bekommen hat der Senat aus einem 150 Millionen Euro umfassenden Förderprogramm des Bundes für die Unesco-Welterbestätten, zu denen auch das Bremer Rathaus und der Roland zählen. Das Programm ist jetzt aber ausgelaufen. Notwendige Arbeiten könnten jetzt „gar nicht“ mehr oder „nur verzögert“ erfolgen, so Hubert Schulte, Chef der Senatskanzlei gestern im Parlament auf eine entsprechende Frage der SPD-Fraktion.

SWB soll aufdecken

Im Streit um die Rückzahlung zu unrecht erhöhter Gaspreise kommt die SWB vermutlich nicht um eine Offenlegung ihrer Preiskalkulation herum. Das geht laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aus einem Beschluss des Landgerichts Bremen hervor. Die SWB hatte in dem Muster-Verfahren argumentiert, sie hätte ohne die Erhöhungen das Gas unter Einkaufspreis abgeben müssen. Die Rückzahlungsansprüche fallen laut Gericht allerdings geringer aus: Mit neuen Verträgen hätten die GaskundInnen ab Oktober 2006 auch einen höheren Gaspreis akzeptiert.  (taz)