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IG Metall siegt wieder vor Gericht

Hamburg (dpa) - In der juristischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit von Warnstreiks während des gegenwärtigen Tarifstreits in der Metallindustrie haben die Arbeitgeber erneut eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Arbeitsgericht lehnte es am Mittwoch ab, eine einstweilige Verfügung gegen Warnstreikaktionen der IG Metall zu erlassen. In diesem Sinne hatten zuvor auch Gerichte in Münster und Stuttgart sowie das Landesarbeitsgericht Hamm in zweiter Instanz entschieden. Nur das Arbeitsgericht Osnabrück urteilte bisher zugunsten der Metall–Arbeitgeber. Anträge der Berliner Arbeitgeber wurden aus formalen Gründen zurückgewiesen.

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