: IG Metall: Mut zum Beschluß
■ Gewerkschaftstag beschloß Tagung zum Thema Gemeinwirtschaft / Ersatzlose Streichung des § 218 gefordert / Janßen fehlte in Arbeitszeitdebatte
Von Maria Kniesburges
Hamburg - Am Samstagmorgen um acht Uhr standen auf dem 15. Gewerkschaftstag der IG Metall die Anträge zum Thema „Gemeinwirtschaft“ zur Debatte. Ob es der frühen Stunde oder aber einem Stück Resignation der Delegierten geschuldet war, sei dahingestellt: Scharfe Töne blieben rar. Als „Dinge, die mit unserem Anspruch von Moral aber auch nicht das geringste zu tun haben“, qualifizierte der Delegierte Röder aus dem Bezirk Stuttgart die Vorgänge. Seine begründete Befürchtung: „Wir werden noch viel zu tragen und zu schlucken haben.“ Das Thema soll in der IGM noch gesondert gewürdigt werden: Per Initiativantrag wurde der Vorstand beauftragt, „baldmöglichst eine Fachtagung mit dem alleinigen Thema Gewerkschaften und Gemeinwirtschaft heute unter Beteiligung der Verwaltungsstellen durchzuführen“. Einen eindrucksvollen Erfolg erzielten an diesem letzten Kongreßtag die IG Metall–Frauen. Ihren Antrag auf ersatzlose Streichung des § 218 wollte die Antragsberatungskommission mit dem Zusatz versehen: „Das Problem des Schwangerschaftsabbruchs berührt auch ethische, moralische und religiöse Fragen, die nur der einzelne für sich selbst entscheiden kann. Entstehen hieraus Ge wissenskonflikte, so wird diesen Mitgliedern freigestellt, ihre von diesem Antrag abweichende Meinung auch weiterhin zu vertreten.“ Diesen Zusatz lehnten zahlreiche Metallerinnen vehement ab. „Streichung des § 218“, so erklärte die Delegierte Antje Rothgänger ihren Kollegen, bedeute nicht Befürwortung der Abtreibung. Es gehe allein um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Die eindeutige Mehrheit des Kongresses stimmte für den ursprünglichen Antrag der Frauen. Das Loch, das der Abtritt des Tarifpolitikers Hans Janßen in den Vorstandsreihen der IG Metall gerissen hat, hatte sich zuvor nur zu deutlich im Rahmen der Debatte über die Arbeitszeitpolitik der IGM gezeigt. An „neue Arbeitszeitformen“ knüpfte die Vorstandsvorlage u.a. die Bedingung, dies dürfe „nicht zu zusätzlichen Belastungen führen“. Zwei Initiativanträge aus Baden–Württemberg wollten dies durch die Ziele „definierte Arbeitsbedingungen“ und „Begrenzung der Betriebsnutzungszeit“ der Arbeitskraft ersetzt wissen. Zwar stimmten die Delegierten der Empfehlung der Antragskommission zu, die Initiativanträge „als Material zur Vorstandsvorlage“ zu verabschieden, die Vertreter des Vorstandes einschließlich des Vorsitzenden Steinkühler hatten jedoch keine überzeugende Figur gemacht.
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