: Hundeklingeln bleiben steuerfrei
SCHWERTE taz ■ Ein Hausbesitzer im nordrhein-westfälischen Schwerte braucht für seine Türklingel nun doch keine Hundesteuer zu zahlen. Diese Klingel klingelt nicht, sondern bellt. Auf der Suche nach schwarz gehaltenen Vierbeinern hatte ein Stadt-Mitarbeiter in der vergangenen Woche den Klingelknopf gedrückt, einen Hund im Haus vermutet und sogleich den Erlass eines Hundesteuerbescheides verfügt. Der Hausbesitzer legte Widerspruch ein; nun ließ die Stadtverwaltung ihren Sprecher erklären: „Nicht alles, was bellt, ist auch ein Hund.“ Denn Klingeln, die bellen, beißen nicht.
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