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Hunde machen mehr Ärger als Katzen

Die Hundesteuer ist nach einer Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts verfassungsgemäß. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Hundehalters ab, der sich grundsätzlich gegen die Hundesteuer als angebliche Luxussteuer gewandt hat. Außerdem sah er darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da für das Halten anderer Tiere keine Steuer erhoben werde. Die Koblenzer Richter ließen sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Die Erhebung einer sogenannten Aufwandssteuer sei zulässig, wenn die Steuer an einen Aufwand anknüpfe, der nicht mehr zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs erforderlich sei. Für das Halten von Hunden sei dies der Fall. Das Gericht verneinte außerdem eine willkürliche Ungleichbehandlung. Die Beeinträchtigung der Allgemeinheit durch Hunde, so die Richter, sei größer als Belästigungen durch andere Haustiere. Foto: AP

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