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Howoge beschließt SonderprüfungBaugesellschaft lässt Filz prüfen

Die landeseigene Howoge reagiert auf Vorwürfe, sie habe Aufträge illegal vergeben.

Der Aufsichtsrat der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge hat eine Sonderprüfung beschlossen. Dabei soll geklärt werden, ob bei der Vergabe von Aufträgen alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Der Aufsichtsrat stellte fest, "dass die Vorgaben des Landes Berlin zur Vergaberechtsanwendung für die Howoge bindend und sofort anzuwenden sind", teilte die Aufsichtsratsvorsitzende Monika Kuban am Dienstag mit. Nun soll überprüft werden, wer in den vergangenen fünf Jahren von Aufträgen der Howoge profitiert hat und ob dabei einzelne Unternehmen bevorzugt wurden.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Auftrag für die Planung der Sanierung von Plattenbauten der Howoge in Buch nicht offen ausgeschrieben worden war. Der Auftrag wurde stattdessen von den Howoge-Geschäftsführern Hans-Jürgen Adam und Bernd Kirschner (beide SPD) direkt an das Unternehmen des SPD-Abgeordneten und Bauingenieurs Ralf Hillenberg vergeben. Nach Schätzung von Experten dürfte Hillenbergs Büro etwa 2 bis 3 Millionen Euro für den Auftrag erhalten haben.

Wie lange die Prüfung dauern wird, ist unklar. "Wenn die Howoge gegen das Vergaberecht verstoßen hat, müssen die Geschäftsführer gehen", sagte am Dienstag ein SPD-Abgeordneter der taz. Außerdem müssten sich die Senatsvertreter fragen lassen, ob sie ihrer Kontrollfunktion nachgekommen seien. Neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sitzt auch ein Vertreter von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) im Aufsichtsrat der Howoge. Unterdessen haben die Grünen angekündigt, das Thema Howoge in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 25. Februar behandeln zu wollen. "Dabei geht es nicht nur um die Frage der Vergabe, sondern auch um die Rolle des Senats", sagte ihr baupolitischer Sprecher Andreas Otto.

Auch bei der ebenfalls landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" wurden Planungsleistungen direkt an Auftragnehmer vergeben, anstatt sie öffentlich auszuschreiben. Am Bayernring modernisiert das Unternehmen derzeit 644 Wohnungen, die Baukosten liegen bei 22 Millionen Euro. Zum Teil wurde das Vorhaben im Unternehmen selbst geplant, nur einzelne Leistungen wurden an ein externes Büro vergeben. Der Fall liege hier aber ganz anders als bei der Howoge, denn die Aufträge seien deutlich kleiner gewesen, so Unternehmenssprecherin Dagmar Neidigk: "Eine freihändige Vergabe war schon allein darin begründet, dass Wertgrenzen nicht überschritten wurden." Außerdem habe man bestimmte Anforderungen an den Auftragnehmer gehabt: So war "die Bereitschaft des Ingenieurbüros notwendig, im Schulterschluss mit internen Mitarbeitern der Stadt und Land die Planungsaufgabe als Ganzes zu erfüllen."

Das Berliner Kammergericht hatte bereits 2003 entschieden, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, ihre Aufträge auszuschreiben. Um die Investitionen nach dem Konjunkturpaket II schneller umsetzen zu können, sind die Schwellenwerte im vergangenen Jahr erheblich erhöht werden. So können derzeit Aufträge bis 100.000 Euro direkt vergeben werden. Zwischen 100.000 bis 1 Million Euro gibt es eine beschränkte Ausschreibung - bis zu drei Bieter können Angebote einreichen. EU-weit müssen Aufträge ausgeschrieben werden, die über 1 Million Euro liegen.

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1 Kommentar

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  • E
    Eisenzahl

    Natürlich ist Korruption abzulehnen, aber umgekehrt ist es ebenso schlimm, wenn Firmen mit Kampfpreisen Ausschreibungen gewinnen, die notwendigen Kapazitäten für die Arbeit zwar zusagen, aber in Wirklichkeit nicht bereitstellen. Um auf die eigenen Kosten zu kommen, wird auf Nachträge spekuliert, für die dann Phantasiepreise genommen werden. Als Bauleiter ist aufgrund des geringen Angebotes das eigene Honorar schon von vorneherein im Keller. Zusätzlich muss man Tag und Nacht auf der Baustelle sein, damit der Bau wegen der überforderten Firma nicht vollends aus den Fugen gerät (wer schreibt, der bleibt) und hat wegen der überhöhten Nachträge noch Ärger mit dem Auftraggeber. Anschließend geht eine solche Firma dann meistens Konkurs, so dass es mit eventuellen Nacharbeiten auch komplizierter wird. In so einer Situation finde ich es nachvollziehbar wenn (auch nicht richtig), wenn der Architekt sich mit kleinen Tricks bemüht, einer Firma den Auftrag zukommen zu lassen, die ordentlich kalkuliert hat, die gute Arbeit leistet, nicht bei jedem zusätzlichen Handschlag sofort die Hand aufhält und Nachbesserungen sofort und zügig ausführt. Unterm Strich kommt es den Bauherrn mit so einer Firma günstiger als mit den Billigheimer Firmen. Unser Ausschriebungssyytem sieht hier aber keine wirklich reelle Handhabe, solche Firmen auszuschließen. Der für die Vergabe Verantwortliche muss (wenn er mit den öffentlichen Geldern baut) muss dann tricksen und dass eröffnet dann natürlich auch dem Missbrauch Tür und Tor.