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Hoppla, hier Kewenig!

■ Kurz vor dem FDP–Sonderparteitag macht der CDU–Bundesfachausschuß Innenpolitik noch einmal Dampf

Bonn (ap) - Unmittelbar vor Beginn des FDP–Sonderparteitagas zur Entscheidung über die geplante Einführung eines Vermummungsverbots hat der CDU–Bundesfachausschuß Innenpolitik weitere gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt bei Demonstrationen gefordert. Der Vorsitzende des Ausschusses, der Berliner Innensenator Wilhelm Kewenig, erklärte am Freitag in Bonn, klare und vernünftige, anwendbare und wirksame Gesetze seien die unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen der Polizei. Ein strafbewehrtes Vermummungsverbot sei ein Schritt in die richtige Richtung“. Es sei bedauerlich, daß man sich nicht darauf habe verständigen können, das Übel der gewalttätigen Ausschreitungen durch eine praktikable und der Praxis entsprechende Modifizierung des Landfriedensbruch–Paragraphen 125 StGB „an der Wurzel zu packen“. Kewenig verlangte eine Modifizierung der geltenden Fassung nach dem Vorbild des bis 1970 geltenden Landfriedensbruch–Paragraphen, bei dem sich bereits strafbar machte, wer sich nach Aufforderung der Polizei nicht von einer Demonstration entfernte. Heute muß einem Demonstranten die Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen erst nachgewiesen werden. In einem Interview mit der Mainzer Allgemeinen Zeitung warnte der rheinland–pfälzische FDP–Landesvorsitzende Brüderle davor, einem schärferen Vermummungsverbot zuzustimmen. „Bei den nächsten Gewalttätigkeiten würden die nächsten Forderungen nachgeschoben“, sagte er.

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