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■ HoneckerZDF klagt in Karlsruhe

Mainz (AP) – Das ZDF hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Eilentscheidung beantragt, um eine angemessene Berichterstattung über den am Donnerstag beginnenden Prozeß gegen Erich Honecker vor dem Berliner Landgericht zu gewährleisten. Das ZDF wendet sich gegen eine Anordnung des Gerichtsvorsitzenden, mit der er Film- und Fernsehaufnahmen aus dem Gerichtssaal auch vor Verhandlungsbeginn generell untersagt habe. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz seien aber Film- und Fernsehaufnahmen vor Verhandlungsbeginn bis zum Aufruf der Sache sowie in den Sitzungspausen grundsätzlich zulässig.

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