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Archiv-Artikel

Homosexuelle Liebe gleich behandeln

Der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf hat wieder eine neue Lücke der Hartz IV-Gesetzgebung aufgedeckt: Homosexuelle Paare, die zusammenleben, auf eine offiziell eingetragene Partnerschaft aber verzichten, werden gegenüber „wilden Ehen“ finanziell bevorzugt. Doch wie es aussieht, haben Schwule und Lesben kein Interesse daran, besser behandelt zu werden als Heteros. Wenn es die Hartz IV-Gesete erfordert, dann wollen sie eben auch für ihren Partner aufkommen, ihr Einkommen anrechnen lassen.

KOMMENTAR VON NATALIE WIESMANN

Doch der Beschluss des Düsseldorfers Gerichts gibt auch in anderer Hinsicht zu denken: Warum werden eigentlich Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen leben, zu den gleichen Pflichten herangezogen wie Ehepaare? Sie haben in Deutschland nicht annähernd die gleichen Rechte wie Verheiratete.

Und dabei geht es nicht nur um steuerliche Vor- oder Nachteile: Nichtverheiratete können ihren Lebensgefährten nicht als Erben einsetzen. Wenn einer der beiden Partner krank wird, bekommt der andere keine ärztliche Auskunft. Nur beim gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder sind unverheiratete Eltern auf die Stufe von Eheleuten gehoben worden, und das erst im Jahre 1998. Der Gesetzgeber könnte Ungerechtigkeiten aus dem Weg räumen, indem er alle Bindungen, homo oder hetero, verheiratet oder wild, gleichstellt.