: Holzhafen-Antrag abgeschmettert
Das Bürgerbegehren „Rettet den Holzhafen“ hat gestern eine Schlappe einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab, mit dem verhindert werden sollte, dass der Senat die Bürgerschaft über den Bebauungsplan für den Holzhafen abstimmen lässt. Nach Ansicht des Gerichts kann der Senat nicht in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren gezwungen werden, den Planentwurf zurückzuziehen. Auch in der Sache erteilte das Verwaltungsgericht der Initiative eine Abfuhr: Der Senat dürfe den Bebauungsplan von der Bürgerschaft beschließen lassen. Auch müsse der Senat nicht warten, bis die Bezirksversammlung Altona über den Bebauungsplan abgestimmt habe. Denn jener stehe „rechtlich die Kompetenz zum Erlass von Bebauungsplänen von gesamtstädtischer Bedeutung“ nicht zu. Die Ini will vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Der Senat dürfe einen Bürgerentscheid nicht deshalb verhindern, „weil er ihn aus politischen Gründen hinterher nicht übergehen mag.“ knö
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