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Hohe Strafen für Mord an Schwulen beantragt

Leipzig (epd) – Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes an einem 43jährigen Homosexuellen hat die Staatsanwaltschaft gestern in einem Prozeß am Leipziger Landgericht für zwei Männer im Alter von 24 und 27 Jahren gefordert. Gegen einen dritten Angeklagten (21) beantragte sie eine Jugendstrafe. Den drei der rechten Szene nahestehenden Hauptangeklagten wird vorgeworfen, im Mai 1996 nach einer Kneipentour ohne Anlaß den 43jährigen angegriffen und später erstochen zu haben. Das Leipziger „Bündnis gegen Rechts“ hält die Tat für einen „gezielten schwulenfeindlichen Angriff“.

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