: Hoffmann–Gefolgsleute verurteilt
Nürnberg (dpa) - Drei weitere ehemalige Mitglieder der verbotenen rechtsextremistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ sind am Freitag zu Freiheitsstrafen zwischen 27 Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt worden. Damit verhängte das Landgericht Nürnberg–Fürth die bisher höchsten Strafen im Prozeß gegen ehemalige Hoffmann–Gefolgsleute. Die höchste Strafe sprach das Gericht gegen einen Heidelberger Drucker wegen Geldfälschung aus. Die beiden anderen Angeklagten wurden im wesentlichen wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung verurteilt. Den Hintergrund bilden Folterungen und Quälereien in der Auslandsgruppe des inzwischen verurteilten Wehrsportgruppen–Chefs Karl–Heinz Hoffmann in den Jahren 1980/81 in Libanon. Dabei habe sich der eine Angeklagte als „stellvertretender Lagerkommandant“ und „Leiter des Standgerichts“ bei der Körperverletzung und Freiheitsberaubung von Kameraden „ohne Not“ beteiligt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen