Hoffest II: Im Interesse der Öffentlichkeit
Die Berlin Partner GmbH ist eine Behörde, sagen die Richter. Damit war die Klage auf Auskunftserteilung zulässig - und hätte auch Erfolg gehabt
Gleich zu Beginn der Verhandlung sorgte die Berlin Partner GmbH für eine Überraschung: Die Beklagte überreichte dem Kläger Sebastian Heiser eine Auflistung der Sponsoren des Hoffestes im Roten Rathaus von 2008 – mit Angaben über Geld- und Sachleistungen. Eben darauf hatte der taz-Redakteur Anfang 2009 vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Nach 15 Minuten war der Rechtsstreit damit erledigt. Gleichzeitig stellten die Richter klar, dass die Berlin Partner GmbH als Behörde einzustufen sei. Heisers Klage auf Auskunftserteilung hätte also Erfolg gehabt.
Nach dem Landespressegesetz sind Behörden verpflichtet, Journalisten Auskünfte zu erteilen – nur in Ausnahmen können sie diese verweigern. Bisher hatte sich die Berlin Partner GmbH als Organisator des Festes gegen die Veröffentlichung der Sponsorenliste von 2008 gewehrt. Das Unternehmen argumentierte, dass es keine Behörde sei und somit die Klage vor dem Verwaltungsgericht unzulässig sei.
Die GmbH als Behörde
Die Richter machten am Dienstag jedoch ihre Unterstützung für Heisers Anliegen deutlich. Die Berlin Partner GmbH sei „als Behörde im Sinne des Presserechtes“ einzustufen. „Der Begriff Behörde kann auch eine juristische Person des Privatrechtes einschließen“, so der Vorsitzende Richter. Berlin Partner habe mit der Sponsorenakquise öffentliche Aufgaben übernommen. Neben der Investitionsbank Berlin (IBB) halten auch die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Anteile an der Berlin Partner GmbH. Weil auch die Kammern öffentliche Einrichtungen sind, gehörten dem Land insgesamt 55 Prozent des Unternehmens. Heisers Klage hätte Erfolg gehabt, weil die Offenlegung der Sponsorenliste kein schutzwürdiges privates Interesse verletze. Das Hoffest sei zudem Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen: Schließlich habe Klaus Wowereit 2008 erklärt, dass das Land für die Veranstaltung „nichts zahle“ und sie komplett von Sponsoren getragen werde.
Melanie Bähr, Geschäftsführerin von Berlin Partner GmbH, betonte, die so kurzfristige Herausgabe der Sponsorenliste sei nicht taktisch zu verstehen. Sie sei erst seit Oktober Geschäftsführerin, und es sei „wunderbar“, dass es nun Transparenz gebe.
Die Richter entschieden, dass die Berlin Partner GmbH die Verfahrenskosten übernehmen muss. Zu der Einstufung als Behörde wollten sich die Beklagten nicht weiter äußern.
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