: Höhere Gewalt kein Reisemangel
Pauschalreisende müssen neuerdings bei Naturkatastrophen und anderen Fällen von höherer Gewalt ihre Rückreise zur Hälfte selbst bezahlen. Der Grund: Im neuen Reisevertragsrecht wurde das Kündigungsrecht der Touristen eingeschränkt. Bislang konnten Kunden bei „höherer Gewalt“ – neben Naturereignissen zählen Juristen unter anderem den Golfkrieg und den Reaktorunfall von Tschernobyl dazu – ihren Reisevertrag unter Hinweis auf einen „erheblichen Reisemangel“ kündigen und die gesamten Rückreisekosten dem Veranstalter in Rechnung stellen. Der Verbraucher bleibt jetzt jedoch nicht nur auf 50 Prozent der Rückflugkosten sitzen, sondern muß zudem auch noch alle übrigen Aufwendungen in voller Höhe tragen. „Diese Regelung gilt auch“, erläutert Jutta Zedelmaier vom Bundesverband Mittelständischer Reiseunternehmen (ASR), „wenn die Reise gar nicht angetreten wurde.“ Allerdings sei derzeit noch strittig, ob der Veranstalter für die Kosten einen Pauschalbetrag ansetzen darf oder die tatsächlichen Aufwendungen nachweisen muß.
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