: Höhere Einkommensgrenzen bei Abtreibungen
Frauen, die nach Abzug der Kaltmiete und eines Familienzuschlags weniger als 1.450 Mark verdienen, bekommen in Zukunft in Bremen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs erstattet. Diese Anhebung der bisher geltenden Grenze von 966 Mark zum 1.März hat der Senat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai letzten Jahres dürfen nicht mehr alle Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert werden, bei geringem Einkommen werden die Kosten jedoch übernommen. taz
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