: Höchste Beiträge bei Freiwilligen
Kassel (ap) - Krankenkassen dürfen ihre freiwilligen Mitglieder in die höchsten Beitragsklassen einstufen, weil vor allem bei den Ersatzkassen die meisten freiwilligen Mitglieder ein entsprechend hohes Einkommen haben. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Durch die Einstufung in die höchste Beitragsklasse entfällt der Nachweis des Einkommens. Für die Einstufung in eine niedrigere Beitragsklasse ist ein besonderer Antrag erforderlich, der jedoch nur für die Zukunft Auswirkungen haben kann. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht in einem Prozeß eines freiwilligen Mitglieds einer Ersatzkasse aus Niedersachsen, das auf eigenen Antrag in eine niedrigere Beitragsklasse umgestuft worden ist.
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