piwik no script img

Hochadel trifft JustitiaPrinzens Prügel

Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers, Ernst August von Hannover, stellt sich zum ersten Mal persönlich einem Gericht.

Ernst August von Hannover (l) und sein Anwalt Hans Wolfgang Euler (r) in Hildesheim. Bild: ap

Es sollte anscheinend ein besonders ruhiger Urlaub werden, für den sich der Hannoveraner Prinz und seine Ehefrau Caroline von Monaco sich im Januar 2000 nach Kenia zurückgezogen hatten. Und es waren wohl Lärm und Laser einer nahe gelegenen Disko, die den gerne mal ausfallenden Prinzen derart in Rage brachten, dass er, nach eigenen Angaben, dem Besitzer eben jener Diskothek, Josef Brunlehner, "nur" zwei Ohrfeigen gab.

In Brunlehners Version stellt sich die Begebenheit wesentlich drastischer dar: Von einem ZDF-Kamerateam ließ sich der Mann im Krankenhaus filmen, von unerträglichen Schmerzen war die Rede, von Herzinfakt und von künstlichem Koma. Mit einem halbscharfen Gegenstand, wahrscheinlich einem Schlagring, sei er geschlagen und auch sein Tod sei in Kauf genommen worden. Hierfür war der Prinz in erster Instanz vom Landgericht Hannover wegen schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden.

Obwohl es nicht das erste juristische Verfahren ist, mit dem Ernst August von Hannover konfrontiert ist, hatte der Urenkel des letzten deutschen Kaisers es bisher vermeiden können, persönlich vor dem Kadi erscheinen zu müssen.

Es mag daran liegen, dass er nun seine Ehre wiederherstellen möchte und seine Version der Geschichte rechtskräftig bestätigt sehen will, dass er in Begleitung zweier Leibwächter gestern persönlich vor dem Landgericht Hildesheim erschien. Zeugen hatten die Aussagen des Hoteliers Brunlehner erheblich in Zweifel gezogen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich gemacht.

Die Tatsache, dass der Fall erneut verhandelt wird, gesteht dem Prinzen eine mögliche Chance auf Reinwaschung seines Namens zu, da ein Verfahren nur gänzlich neu verhandelt werden darf, wenn ein geringeres Strafmaß für den Angeklagten zu erwarten ist.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

2 Kommentare

 / 
  • B
    berti

    die ihnen nicht bekannten gründe liegen wohl in der erziehungstradition dieser familien. ist halt eher eine bildungsnahe schicht, der adel. das schadet im diplomatischen dienst nicht.

  • UR
    Udo Radert

    Verstehe nicht, wieso sowas (auch noch) in der "taz" erscheint. Sein wir doch mal ehrlich, das ist doch alles nur reiner Klatsch und Tratsch, überlasst sowas doch einfach den vielen bunten Blättern, die auf Nachfrage "außer im Wartezimmer beim Arzt" nie jemand liest, die aber trotzdem *immer* phänomenale Auflagenzahlen haben.

     

    Die politische Relevanz dessen, wohin ein Ernst August pinkelt oder schlägt, die geht doch nun wirklich gegen Null.

     

    Der Adel hat - Gott sei Dank - bei uns in Deutschland doch wirklich abgewirtschaftet, nichts mehr zu sagen und wurde ein für allemal von allen Schaltstellen der politischen Macht verdrängt.

     

    Mit einer einzigen Ausnahme und das ist - nein, nicht Guttenbergs Wirtschaftsministerium - sondern das Auswärtige Amt.

     

    Alleine dort gibt es - aus mir nicht bekannten Gründen - eine sehr beachtliche Anzahl von mittleren und gehobenen Beamten, Botschaftern, usw. die das "von" als Bestandteil ihres Namens (nicht aber als Titel!) tragen.

     

    Diese machen zwar auch nicht die Mehrheit der Beamten aus, sind aber doch immerhin so viele, dass es auffällt.

     

    Und weil wir einmal dabei sind, liebe "taz" mal was zur Überschrift:

     

    Der Ernst August ist - wieder Gott sei Dank - schon lange kein "Prinz" mehr, er darf das, was der Adel unwiderbringlich verspielt hat, nur noch als Bestandteil seines Namens, nicht aber als Titel tragen.

     

    Im Prinzip genauso, wie wenn jemand sich nach der Hochzeit heute für einen Doppel-Namen entscheidet.- Nicht einen Deut mehr.

     

    Fazit:

     

    Wenigstens die Kämpfe gegen die Adelskaste sind doch nun wirklich "Schnee von (vor-)gestern".

     

    Sie sind vorbei und das Wichtigste: (Wenigstens) sie wurden zur Abwechslung auch mal klar gewonnen.