■ Historie: „Hitler-Glocke“ bleibt
Koblenz (dpa) – Die sogenannte Hitler-Glocke im Rathaus der Gemeinde Gückingen in Rheinland- Pfalz darf hängen bleiben. Es liege kein Straftatbestand vor, weil die Glocke nicht öffentlich verwendet werde, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Die Glocke trägt ein Hakenkreuz und die Inschrift „Adolf Hitler – Für Freiheit, Frieden und Brot, 12.11.1933“. Sie war 1933 von der Gemeinde gekauft worden und hängt heute im engen Glockenturm des jetzigen Rathauses. Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft ist der Glockenturm nur durch die Diensträume des Ortsbürgermeisters zu erreichen, Inschrift und Hakenkreuz seien von außen nicht zu erkennen. Der Straftatbestand der öffentlichen Verwendung eines Nazisymbols liege also nicht vor.
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