: Hinrichtung: Einspruch abgelehnt
San Francisco (afp/ap) - Ein Berufungssenat des US-Bundesgerichts in Washington hat am Sonntag den Einspruch einer Bundesrichterin des Staates Kalifornien abgewiesen, der die Vollstreckung einer Todesstrafe durch Vergasung durch eine einstweilige Verfügung ausgesetzt hatte. Damit steht der für Dienstag vorgesehenen Exekution eines Doppelmörders juristisch nichts mehr im Wege. Es wäre die erste Hinrichtung in Kalifornien seit 1967. Der heute 39jährige Robert Alton Harris hatte 1978 zwei junge Leute getötet, um ihr Auto zu stehlen. Er verwendete dann das Fahrzeug, um mit seinem Bruder eine Bank zu überfallen. Im Staatsgefängnis San Quentin in San Francisco müssen noch 328 weitere zum Tode Verurteilte auf die Vollstreckung ihres Urteils warten.
Richterin Patel hatte ihr einstweiliges Verbot der Hinrichtung durch Vergasung mit einer Stellungnahme der Amerikanischen Bürgerrechts- Union (ACLU) begründet, die diese Art der Vollstreckung als zu grausam eingestuft hatte. Der ACLU zufolge werden ausschließlich in den US- Bundesstaaten Kalifornien, Maryland und Arizona Todesurteile in der Gaskammer vollstreckt.
Nach der Entscheidung der Berufungsrichter war noch ein weiterer Antrag der Verteidigung anhängig, den Fall Harris erneut zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft habe Beweismaterial zurückgehalten, das den Verdacht nahelege, daß nicht der Verurteilte, sondern sein Bruder Danny einen der Morde begangen habe, deretwegen der nun 39jährige seinerzeit verurteilt wurde.
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