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Hilfe bei „bestialischen Schmerzen“

■ Ärztekammer: Betäubungsmittel-Gesetz lockern

Eine drastische Lockerung des Betäubungsmittel-Gesetzes hat die Ärztekammer gefordert. Kammer-Präsident Professor Heyo Eckel sagte, Mediziner dürften „nicht weiter Gefahr laufen, sich strafrechtlich anfechtbar zu machen“. Er bezog sich auf einen von der Staatsanwaltschaft verfolgten Internisten. Dieser hatte einem todkranken Patienten statt des erlaubten einen Betäubungsmittels zwei auf einmal verschrieben. Gegen eine Zahlung von 1.000 Mark hatte das Amtsgericht das Verfahren eingestellt.

Die Ärztekammer wertete das Vorgehen des Arztes als „ethisch absolut richtige Entscheidung“. Viele Patienten litten „bestialische Schmerzen“. Nach einem Gesetzentwurf dürfen 20.000 Milligramm Betäubungsmittel innerhalb von 30 Tagen verschrieben werden. Die Bundesärztekammer fordere allerdings den dreimal höheren Grenzwert. Idealfall sei allerdings, wenn der Arzt die Dosis allein verantworten dürfe. dpa

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