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Hick–Hack um Uni–Veranstaltung zur Anti–Terror–Gesetzgebung

München (taz) - Mit der Begründung, nur Gegner der neuen Sicherheitsgesetze würden auf dem Podium zu Wort kommen, verbot der Präsident der Münchner Uni, Wulf Steinmann, eine Veranstaltung der Studentenschaft mit dem Titel: „Sicher in den Atomstaat - der Bürger unter den Sicherheitsgesetzen überwacht, kriminalisiert und terrorisiert“. Als Referenten hatten die Studenten den Zukunftsforscher Jungk, den Rechtsexperten Hirsch, den Münchner Rechtsanwalt Wächtler sowie Vertreter der Zeitschrift Radi–aktiv eingeladen. Das Münchner Verwaltungsgericht hob das Verbot gestern auf, weil die Verweigerung eines Uni–Raumes wegen zu erwartender einseitiger Stellungnahmen nach Art. 3 einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die Meinungsfreiheit darstelle. Die Universität hätte nicht die Rechtspflicht, dafür zu sorgen, daß Veranstaltungen in ihren Räumen „ausgewogen“ seien. Vielmehr sei es ihre Aufgabe, ein Forum für kritische Auseinandersetzung zu bieten. Die Universität klagt nun gegen diese Entscheidung vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. „Damit wir dem Stoiber wenigstens ein VGH–Urteil vorlegen können“, so der Jurist der Universität. Die Entscheidung des VGH war bei Redaktionsschluß noch nicht bekannt.

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